Bestellung des Brandschutzbeauftragten und Ausbildung der Brandschutzhelfer

Feuer

Bestellung des Brandschutzbeauftragten

Unternehmer bzw. von Ihm beauftragte Verantwortliche sind nach den Vorschriften der DGUV 205-003 für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften verantwortlich. Brandschutzbeauftragte haben die Aufgabe, Unternehmer bzw. von Ihm beauftragte Verantwortliche beim Brandschutz und beim vorbeugenden Brandschutz zu unterstützen.

Unser Angebot beinhaltet u. a.:

  • Erstellen bzw. Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
  • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.

Ausbildung der Brandschutzhelfer

Für einen wirksamen Brandschutz hat der Unternehmer entsprechend der gesetzlichen Grundlagen Personen in ausreichender Anzahl zu benennen, die eine Evakuierung sicherstellen und Entstehungsbrände bekämpfen können. Diese Personenzahl muss in einem angemessenen Verhältnis zur Beschäftigtenzahl und den Gefahren eines Betriebs stehen. Im Seminar Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermitteln unsere Referenten die Kenntnisse aller relevanten Aspekte des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes nach dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Information 205-023.

Neben einem Überblick über die aktuellen Rechtsvorschriften lernen Sie die Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes kennen – vom baulichen Brandschutz über die Brandschutzaufklärung bis hin zum Umgang mit Feuerlöschern. Auch die Räumung eines Gebäudes und die zu erwartenden Gefahren werden thematisiert. Als Brandschutzhelfer können Sie nicht nur Brände mit den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln löschen, Sie wissen auch, welche Maßnahmen bezüglich einer Räumung einzuleiten sind.

Ausbildungsdauer: 1 Tag

Zielgruppe:

  • Mitarbeiter, die mit Aufgaben im Brandschutz betraut werden sollen bzw. betraut sind
  • Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Brandschutzverantwortliche
  • Planungsingenieure

Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot!

Profitieren Sie von der Qualität und Erfahrung der Arbeitssicherheit Brendel und vereinbaren Sie einen Termin, gerne telefonisch oder per E-Mail.